Bund der Versicherten: "Digitale Rentenübersicht privilegiert Lebensversicherung"
Mit einer „Digitalen Rentenübersicht“ sollen Bürger künftig auf einen Blick erkennen können, was sie später als Altersvorsorge zu erwarten haben. Dabei sollen insbesondere Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und privaten Sparens nebeneinandergestellt werden. Der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert den geplanten Gesetzentwurf als Stückwerk.
Der BdV begrüßt es zwar grundsätzlich, dass die Bundesregierung über den Stand der individuellen Altersvorsorge informieren will. Doch in der geplanten Ausgestaltung werde der Eindruck vermittelt, dass Lebensversicherer ein Monopol auf die private Altersvorsorge hätten. Denn an privaten Sparformen würden grundsätzlich nur Angebote der Lebensversicherer und damit nur Teile der Altersvorsorge erfasst. Sparpläne, Fonds und so weiter dagegen werden, außer in Form von Riester- oder Rürup-Verträgen, weitestgehend ignoriert. „Damit wird der Eindruck geschaffen, dass man nur mit Lebensversicherungen private Altersvorsorge betreiben könne“, bewertet BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein den Referentenentwurf.
Wenn Lebensversicherungen so privilegiert in der Rentenübersicht erscheinen, werde eine Sicherheit suggeriert, die so nicht mehr bestehe. Bei vielen privaten Rentenversicherungen hätten sich die Lebensversicherer sowohl beim Zins wie auch bei der Sterbetafel zum Schaden der Versicherten verkalkuliert. Das blende die Rentenübersicht aber aus, kritisiert Kleinlein.
Aus Sicht des BdV ist Altersvorsorge deutlich weiter zu fassen. In eine vernünftige Übersicht über die persönlichen Altersvorsorgeaktivitäten gehören Sparprodukte genauso dazu wie die gesetzliche Rente, Betriebsrenten oder Lebensversicherungen.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.