Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil veröffentlicht, nach dem die jahrzehntelange steuerliche Benachteiligung ausländischer Investmentfonds bei Investitionen in Deutschland rechtswidrig ist.
Geklagt hatten die Betreiber eines in Frankreich ansässigen Investmentfonds. Die Entscheidung ist von beträchtlicher finanzieller Tragweite, da zahlreiche ausländische Fonds vergleichbare Erstattungsanträge gestellt haben, die sich nach Schätzungen des Bundesrechnungshofs auf eine Gesamtsumme im Milliardenbereich belaufen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Urteil samt Begründung nun auf seiner Internetseite veröffentlicht. Nach dem bereits Mitte März gefällten Richterspruch „Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach dem In-vStG 2004“ haben ausländische Fonds, die in deutsche Unternehmen investieren, über Jahre ungerechtfertigt Kapitalertragsteuern gezahlt. Diese sollen die Fonds und damit auch ihre Anleger nun zurückerhalten – plus Zinsen.
Fonds mit Auflegungsstandort außerhalb Deutschlands mussten über Jahre Kapitalertragsteuern auf Dividenden zahlen, die ihnen deutsche Unternehmen ausschütteten – während inländische Fonds, also Fonds mit dem Anfangskürzel DE in der ISIN, davon befreit waren. Diese Praxis verstößt laut Bundesfinanzhof gegen EU-Recht. Mit seinem Urteil vom 13. März 2024 hob der BFH nun ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts aus dem Jahr 2019 auf, das die Klage zunächst abgewiesen hatte.
Die Rückzahlungen könnten die Anteilspreise einzelner Fonds in der Größenordnung von mehreren Hundert Basispunkten in die Höhe treiben, ist als Einschätzung aus der Branche zu hören. In den kommenden Monaten muss nun das Hessische Finanzgericht die Ansprüche im Detail klären. Wann genau sich die zu erstattenden Kapitalertragsteuern samt Zinsen auf die Anteilspreise betroffener Fonds auswirken werden, ist noch unklar. (DFPA/abg)