Bundesrat befasst sich mit Finanzanlagenvermittlungsverordnung

In seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 befasst sich der Bundesrat mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (Bundesratsdrucksache 340/19). Die Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie setzt die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) für die gewerblichen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater um.

Während der federführende Wirtschaftsausschuss, der Finanzausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss dem Bundesrat empfehlen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen, empfiehlt der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz Änderungen, die insbesondere die Informationspflichten des Finanzanlagenvermittlers gegenüber dem Anleger betreffen. Nach Auffassung des Ausschusses sei es vor allem bei komplexeren oder hochriskanten Finanzanlagen und auch bei Altersvorsorgeprodukten für durchschnittliche Anleger und ihr Informationsbedürfnis oftmals nicht ausreichend, wenn ihnen lediglich die vom Emittenten erstellten Informationsblätter oder Anlageprospekte übergeben würden. Daher sei die Regelung, dass der Finanzanlagenvermittler seine Informationspflichten allein durch Übergabe des Produktinformationsblatts erfüllt, zu streichen. Außerdem seien auch bei Altersvorsorgeprodukten die Kosten der Vermittlung offenzulegen, ohne dass es hierzu der Nachfrage des Anlegers bedürfe. (DFPA/jpw1)

Quelle: Bundesrat kompakt

Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mitwirken.

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