Bundesratsausschüsse beraten über Mietrechtsnovelle
Der Deutsche Mieterbund (DMB) rechnet damit, dass der Bundesrat dem von der Bundesregierung beschlossenen Mietrechtsnovellierungsgesetz zur geplanten Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip zustimmen wird. Zwar sei mit Änderungsvorschlägen durch den Bundesrat zu rechnen, jedoch dürfte das Bestellerprinzip im Maklerrecht so wie von der Bundesregierung geplant umgesetzt werden.
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz sieht vor, dass Vermieter in Zukunft nach einem Mieterwechsel eine ortsübliche Vergleichsmiete mit höchstens zehn Prozent Aufschlag fordern können. Diese sogenannte Mietpreisbremse soll längstens fünf Jahre gelten und nicht flächendeckend eingeführt werden, sondern nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf.
Das Bestellerprinzip begründet eine Maklerprovision nur, wenn der Makler aufgrund eines Mieterauftrags tätig wird und es tatsächlich zum Mietvertragsabschluss kommt.
Der DMB kritisiert unter anderem, dass eine starre Begrenzung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre nicht sachgerecht sei. Neubauwohnung dürften nicht generell ausgenommen werden, sondern nur im Falle einer erstmaligen Vermietung, und die Länder müssten die Kriterien für die Bestimmung eines angespannten Wohnungsmarktes festlegen.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) mit Sitz in Berlin ist die politische Interessenvertretung der Mieter in Deutschland. Ihm gehören 15 Landesverbände und 320 örtliche Mietervereine an. (MLN1)