Bundesregierung entschärft Fondsgesetz - Erleichterungen für Kapitalverwaltungsgesellschaften

Der Regierungsentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz verzichtet auf verschärfte Regelungen für kleinere Fondsmanager. Die Schwellenwerte für registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften werden weiterhin nach Buchwerten berechnet. Erhöhte Anforderungen bei der Kreditvergabe entfallen komplett.

Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Begrenzung von Fondsrisiken deutlich entschärft und verzichtet auf zusätzliche nationale Verschärfungen. Der am 7. November förmlich eingebrachte Regierungsentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) enthält wesentlich weniger Gold-Plating als der ursprüngliche Referentenentwurf, wie die Kanzlei Poellath mitteilt.

Besonders bedeutsam für kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG): Die geplante Neubewertung der Schwellenwerte anhand von Verkehrswerten wurde gestrichen. Stattdessen bleibt es bei der bisherigen Berechnung nach Handelsgesetzbuch-Grundsätzen auf Basis von Anschaffungskosten. Dies bedeutet für registrierte KVGen Planungssicherheit beim Erreichen der Grenze zur Vollerlaubnis und vermeidet Unsicherheiten durch Verkehrswertschwankungen.

Zudem entfallen für registrierte KVGen künftig sämtliche erhöhten organisatorischen Anforderungen bei der Darlehensvergabe - eine Liberalisierung gegenüber der aktuellen Rechtslage. Die Bundesregierung sieht in der Kreditvergabe durch diese Institute keine systemischen Risiken. Die Aufsicht soll künftig allein über erweitertes Reporting gewährleistet werden. Das FRiG dient der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie II in deutsches Recht und sieht insbesondere Änderungen des Kapitalanlagesetzbuchs vor. Die wesentlichen Regelungen treten am 16. April 2026 in Kraft.

Allerdings blieben einige kritische Punkte bestehen: So müssen Jahresabschlüsse von KVGen, die EuVECA- oder EuSEF-Fonds verwalten, künftig zwingend durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden - obwohl die EU-Richtlinie dies nicht vorschreibt. Auch eine umstrittene Drei-Monats-Ausschlussfrist für Vollerlaubnisanträge bleibt im Entwurf erhalten. Für bereits bestehende kreditvergebende Alternative Investmentfonds (AIF) gelten großzügige Übergangsfristen. Fonds, die vor dem 15. April 2024 aufgelegt wurden und danach zusätzliches Kapital aufnehmen, haben bis April 2029 Zeit zur Umsetzung bestimmter Vorgaben zu Risikostreuung, Leverage und Typenzwang. (DFPA/abg)

Poellath ist eine führende deutsche Wirtschaftskanzlei mit Fokus auf Private Equity, M&A, Vermögensnachfolge, Immobilien- und Investmentrecht. Mit rund 180 Experten an den Standorten Berlin, Frankfurt und München berät Poellath Unternehmen, Investoren und Privatpersonen bei komplexen Transaktionen und Strukturierungen.

www.pplaw.com

Zurück

Recht

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt ausdrücklich ...

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt