Bundestag: Gemeinsame Regeln für die Einlagensicherung
Die Stellung der Sparer soll weiter gestärkt und der Schutz ihrer Vermögen verbessert werden. Dr. Michael Meister (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, stellte am 29. Januar 2015 dem Bundestag den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (Drucksache 18/3786) vor, der vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde.
Meister: „Es geht darum, dass in Zukunft – ganz gleich, was in Europa passiert – die Sparer nicht in Schlangen vor den Banken stehen müssen."
Mit dem Gesetz sollen die Sparer besser geschützt werden und nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Im Entschädigungsfall sollen Spareinlagen innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage.
Auch der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch. (mv1)
Quelle: Information Deutscher Bundestag