Bundestag setzt Zeichen für Erzeugung regenerativer Energie im Gebäudesektor

Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Es enthält wichtige Signale für die Immobilienbesteuerung. So sollen die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und die Abschreibungsregeln für Gebäude verbessert werden. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) war zuvor als Sachverständiger zur Anhörung geladen: Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, bewertete es grundsätzlich als positiv, dass der Bundestag auf Forderung der Praktiker nach besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für den Gebäudesektor bei der Erzeugung regenerativer Energie sowie bei Abschreibungen reagiert hat. Im Einzelnen muss jedoch nachgebessert werden.

Nach bisheriger Rechtslage war der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Spezialinvestmentfonds bei Gebäuden mit erheblichen steuerlichen Risiken verbunden, da ihnen der Verlust ihres Fondsstatuts‘ drohte. Das bedeutet, vereinfacht gesagt, ein unverhältnismäßig hohes Steuerrisiko gemessen am wirtschaftlichen Nutzen. Großes Potential auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität und Energieunabhängigkeit im Gebäudesektor blieb daher bisher ungenutzt. Dr. Hans Volckert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht, erläutert: „In der Praxis haben Spezialinvestmentfonds vom Photovoltaikausbau bisher Abstand genommen. Durch die geplante Anpassung im Investmentsteuergesetz wird eine gewisse Erleichterung geschaffen. Für Spezialinvestmentfonds soll der steuerliche Rahmen erweitert werden, in welchem sie regenerative Energie erzeugen können, ohne ihren Status zu verlieren.“ Volckens weiter: „Die Änderung ist ein wichtiger und hilfreicher Schritt. Damit ein spürbarer Ruck durch die gesamte Branche gehen kann, muss jedoch noch mehr Sicherheit geschaffen werden, da die neuen Grenzen sonst nicht voll ausgeschöpft werden.“

Auch in anderen Steuergesetzen sind Änderungen von Vorschriften zu Photovoltaikanlagen vorgesehen, die der ZIA als richtig bewertet. Dort hat der Gesetzgeber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch die wichtige Rolle erkannt, die Wirtschaftsimmobilien bei der Erzeugung regenerativer Energie spielen.

„Höhere Abschreibungen auf Immobilien bringen Liquidität für neuen Wohnraum und für Wirtschaftsimmobilien – beides brauchen wir dringend, um die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt besser bedienen und unsere Innenstädte revitalisieren zu können. Die Anhebung der Abschreibung auf drei Prozent und das Vorziehen des zunächst später geplanten Anwendungszeitpunktes auf den 1. Januar 2023 zeigen, dass der Gesetzgeber die Problematik erkennt“, sagt Volckens. Zugleich weist er auf ein Manko hin: „Die verbesserte Abschreibung soll nur für den Neubau und nur für Wohngebäude gelten – das reicht nicht.“ Volckens erklärt: „Auch im Bestand und in anderen Gebäudeklassen haben technischer Fortschritt und gestiegene energetische Anforderungen schon bewirkt, dass der Anteil langlebiger Rohbaubestandteile gegenüber kurzlebigen Bestandteilen immer weiter abnimmt.“ Um diese wirtschaftliche Realität steuerlich richtig abzubilden, brauche es auch hier eine höhere Abschreibungsmöglichkeit, so der ZIA-Experte. Positiv bewertet er, dass der Gesetzgeber davon abgesehen hat, den Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer im Rahmen der Abschreibung abzuschaffen. Dies ermöglicht weiterhin, sachgerechte Abschreibungen bei individuellen Nutzungsverläufen von Gebäuden vorzunehmen.

Die vom Bundestag beschlossene Sonderabschreibung fürs Schaffen neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG ist an das Einhalten hoher energetischer Standards und an eine Herstellungskostenobergrenze geknüpft, die an den Marktrealitäten vorbei geht. Schon damit kann die Abschreibung von vielen Bauherren nicht in Anspruch genommen werden. Ferner gibt es beihilferechtliche Regelungen, die nennenswerte Projektgrößen und damit alle professionellen Wohnungsbauer ausschließen. Schon die letzte Sonderabschreibung der vorherigen Regierung war durch diese Einschränkungen erfolglos und damit ein reines Marketinginstrument ohne Wirkung. (DFPA/JF1)

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im Jahr 2006 gegründeten ZIA mehr als 28 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.

www.zia-deutschland.de

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