BVDIF kritisiert Referentenentwurf zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Den vorliegenden Referentenentwurf zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sieht der Bundesverband der Immobilienfinanzierer (BVDIF) kritisch. „In der vorliegenden Fassung, die die sogenannte ,Alte-Hasen-Regelung‘ für Baufinanzierungsberater beinhaltet, mangelt es an Praxisbezug“, sagt der Vorstandsvorsitzende Dr. Joachim Klare.

Stein des Anstoßes ist die Forderung, dass ein Berater in der Vergangenheit länger als fünf Jahre sowohl Immobilien als auch Baufinanzierungskredite vermittelt haben soll. Erst dann dürfe der Berater ohne eine neue Überprüfung seiner Sachkenntnis seinen Beruf weiter ausüben.

„Die Berufsbilder eines Immobilienmaklers und eines Baufinanzierungspezialisten, der Kredite vermittelt, in einen Topf zu werfen geht an den Realitäten vorbei“, so Klare. „Nur einige wenige haben bisher beide Tätigkeiten zugleich ausgeübt, so dass die jetzt formulierte Forderung für viele qualifizierte und langjährig tätige Finanzierungsberater fast schon einem Berufsverbot gleicht.“

Der Verband plädiert grundsätzlich dafür, dass Berater ihre Qualifikationen nachweisen sollten. Insofern wird dieser Vorstoß auf gesetzlicher Ebene begrüßt. „Allerdings sollte man hier ‚die Kirche im Dorf‘ lassen und sich an den Realitäten orientieren“, so Klare abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Immobilienfinanzierer

Der Bundesverband der Immobilienfinanzierer e.V. vertritt die Interessen von in der Baufinanzierungsbranche Aktiven. Zu seinen Mitgliedern gehören Makler, Berater und Unternehmen (Vertriebsorganisationen, Banken, Produktanbieter und ihre Vertreter). Sitz des Vereins ist Hamburg. (TH1)

www.bvdif.de

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