BVI begrüßt neue Anlageverordnung

Das Bundeskabinett hat am 25. Februar 2015 die Novelle der Anlageverordnung und der inhaltsgleichen Pensionsfonds-Kapitalanlageverordnung verabschiedet. Mit der Überarbeitung wurden beide Verordnungen an die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) angepasst; außerdem erweitert die Novelle die Möglichkeiten von institutionellen Anlegern, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. begrüßt diese Entscheidung.

Die Anlageverordnung definiert laut BVI die Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen von Versicherungsunternehmen mit weniger als fünf Millionen Euro Beitragsaufkommen pro Jahr und Pensionskassen. Sie konkretisiert damit die Vorschriften aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Anlagen in Spezialfonds bleiben wie bisher innerhalb der allgemeinen Mischungsquote von 50 Prozent erhalten. Damit können kleinere Versicherungen, Altersvorsorgeeinrichtungen und Pensionskassen auch künftig alternative Vermögensgegenstände wie Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen oder unverbriefte Darlehensforderungen als Beimischung im Portfolio halten. Sofern der Spezialfonds in Assets investiert ist, die von der Versicherung nicht direkt erworben werden könnten (z.B. Edelmetalle), werden solche Vermögensgegenstände gemeinsam mit Hedgefonds einer Mischungsquote von 7,5 Prozent unterworfen, so der BVI.

Der ursprüngliche Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, das gesamte Volumen des Spezialfonds in die Obergrenze von 7,5 Prozent einzurechnen, wurde damit fallen gelassen. Diesen Vorschlag hatte der BVI höchst kritisch bewertet. Die Einschränkung in den Anlagemöglichkeiten hätte kleinere Versicherer, Pensionskassen und sonstige betroffene Versorgungseinrichtungen unverhältnismäßig belastet. Denn während die Solvency II-Richtlinie für große Versicherungsunternehmen mit einem jährlichen Beitragsvolumen von mindestens fünf Millionen Euro die Anlageverordnung ab dem 1. Januar 2016 ablösen wird, müssen sich kleinere Versicherer und Pensionskassen weiter nach der Anlageverordnung richten. Das gleiche gilt für sonstige betriebliche und kommunale Versorgungseinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 80 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über zwei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (mv1)

www.bvi.de

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