BVI begrüßt Vorschlag der Bafin zur Umsetzung der ESMA-Leitlinien
Im August 2014 hat die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA Änderungen ihrer Leitlinien für ETFs und andere OGAW-Themen bekannt gegeben. Diese sehen bestimmte Erleichterungen bei Diversifikationspflichten in Bezug auf vom OGAW empfangene Sicherheiten vor. Auf Initiative der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sollen die Vorgaben der ESMA-Leitlinien in die deutsche Derivateverordnung umgesetzt werden. Der BVI begrüßt die Initiative der Bafin, weist aber darauf hin, dass die Vorgaben der ESMA bereits zwei Monate nach der Veröffentlichung der geänderten Leitlinien, das heißt ab 1. Oktober 2014, gelten sollten.
In Deutschland war die Nutzung der neuen Diversifikationsregeln wegen der entgegenstehenden Vorschriften der Derivateverordnung bisher nicht möglich. Um diesen Wettbewerbsnachteil für in Deutschland aufgelegte Fonds zu beheben, sollte die Verabschiedung der Änderungsverordnung schnellstmöglich, am besten noch in diesem Jahr, erfolgen, fordert der BVI.
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 80 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit über zwei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (mv1)