BVI nimmt Stellung zur Neuregelung alternativer Streitbeilegung
Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt die Förderung alternativer Streitbeilegungsmodelle für Verbraucher in Deutschland. In einer Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung warnt er aber vor einem Übermaß an bürokratischen Hürden für Verbraucherschlichtungsstellen und einer zu starken Verrechtlichung von außergerichtlicher Konfliktlösung. Der BVI betreibt mit der Ombudsstelle für Investmentfonds selbst seit Jahren eine Verbraucherschlichtungsstelle.
Nach der EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 21. Mai 2013 müssen allen Verbrauchern bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen künftig außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Dies betrifft Streitigkeiten aus Kaufverträgen und Dienstleistungsverträgen. Die Streitbeilegungsstellen müssen bestimmte Standards an Kompetenz, Unabhängigkeit, Transparenz, Effektivität und Fairness erfüllen. Unternehmen müssen Verbraucher über zuständige Streitbeilegungsstellen informieren. Die EU-Richtlinie wird flankiert von der EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten vom 21. Mai 2013. Zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie und zur Durchführung der EU-Verordnung hat das Bundesjustizministerium im November 2014 einen Referentenentwurf vorgestellt.
Nach Ansicht des BVI weist der Gesetzentwurf in die richtige Richtung, wenn er die alternative Streitbeilegung über die Richtlinie hinaus auf fast alle Verbraucherrechtsstreitigkeiten erstreckt. Gleiches gelte für das dem Gesetzentwurf immanenten Prinzip der Freiwilligkeit, denn es erscheine jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, alternative Streitbeilegung für Unternehmen oder auch Verbraucher obligatorisch zu gestalten. Für einen nachhaltigen Erfolg alternativer Streitbeilegung in Deutschland dürften jedoch vor allem zusätzliche Initiativen der Privatwirtschaft erforderlich sein, um qualifizierte und spezialisierte Streitbeilegungsangebote zu schaffen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen allgemeinen Auffangschlichtungsstellen der Länder würden diesen Beitrag wohl praktisch nicht leisten können.
Der BVI sieht vor allem in folgenden Punkten noch Korrekturbedarf:
- Praxisgerechte Aufgabenverteilung zwischen Streitmittler und Geschäftsstelle
- Sachgerechte Beteiligung von Verbraucherverbänden
- Keine doppelte Aufsicht und Berichtspflichten
- Praktikable Übergangsvorschriften
- Konkretere Berichtspflichten und weiträumigerer Stichtag für Tätigkeitsbericht
Quelle: Stellungnahme BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 80 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund zwei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (AZ)