BVI: Politik muss Weichen richtig stellen

In Deutschland stehen wichtige Weichenstellungen für die private Altersvorsorge, die Transformation und die Erneuerung der Infrastruktur an. In Brüssel ist die Debatte um die provisionsbasierte Anlageberatung erneut aufgeflammt. Zugleich entwickelt die EU die Nachhaltigkeitsregulierung weiter. Darauf verweist der Fondsverband BVI.

Die Regierung hat vor wenigen Wochen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfaufträge zur Reform der privaten Altersvorsorge in Angriff genommen. Der BVI unterstützt das Vorhaben, die kapitalgedeckte private Altersvorsorge zu stärken, ihre Verbreitung voranzutreiben und Rahmenbedingungen für renditestarke Produkte zu setzen. Bestrebungen, den Staat als Anbieter in der privaten Altersvorsorge zuzulassen, hält der Fondsverband jedoch für einen Irrweg. Dazu sagt Thomas Richter, BVI-Hauptgeschäftsführer: „In der sozialen Marktwirtschaft setzt der Staat die Regeln und ist Schiedsrichter. Sobald der Schiedsrichter selbst mitspielt, ist der Wettbewerb weder fair noch marktwirtschaftlich. Deshalb lehnen wir einen Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge ab.“ Der BVI weist darauf hin, dass in allen Ländern mit staatlich organisierten Lösungen im Alterssicherungssystem diese nicht in der privaten Säule angesiedelt sind. Zudem sieht der Koalitionsvertrag bereits eine staatlich organisierte kapitalgedeckte Komponente – das Generationenkapital – in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.

Zielführend dagegen sei das Vorhaben der Regierung, private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester in der dritten Säule gesetzlich anzuerkennen. Hierzu hat der BVI bereits Ende November vergangenen Jahres das Konzept des Fondsspardepots veröffentlicht und in die Gespräche der von der Regierung eingesetzten Fokusgruppe eingebracht. Richter: „Die starke Nachfrage nach Fondssparplänen ist Beleg für die Akzeptanz und Nutzung als Altersvorsorgeinstrument in breiten Bevölkerungskreisen.“ Kernelement des Konzepts ist ein Depot für Fondssparpläne, die ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden und eine Mindestlaufzeit bis zum Ende des 60. Lebensjahres aufweisen. Die Förderung erfolgt über einen gesonderten Freibetrag auf die bis zur Auszahlung erzielten Gewinne. „Auf diese Weise kann die Politik einen starken Anreiz zum renditeorientierten und langfristigen Sparen für die Altersvorsorge setzen“, sagt Richter. In der privaten Altersvorsorge sieht der BVI neben neuen Lösungen auch dringenden Reformbedarf bei der Riester-Rente. Sie hat trotz veralteter Rahmenbedingungen mit knapp 16 Millionen Verträgen eine hohe Verbreitung erreicht und gehört zu den erfolgreichsten geförderten Modellen in Europa. „Untere Einkommensgruppen werden durch die Zulagenförderung erreicht. Vereinfachungen bei der Förderung könnten die Verbreitung in dieser Bevölkerungsgruppe ankurbeln“, sagt Richter. Ein wesentliches Hemmnis liegt jedoch in der gesetzlich vorgegebenen 100-prozentigen Garantiepflicht auf die eingezahlten Beiträge. Dem Sparer sollte es ermöglicht werden, ein attraktives Produkt ohne oder mit gewünschtem Garantieniveau zu wählen. Dies könnte zügig und mit minimalem Aufwand gesetzlich umgesetzt werden.

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hat die provisionsbasierte Anlageberatung erneut auf den Prüfstand gehoben. Anfang Mai 2023 will sie ihre Vorschläge im Rahmen der angekündigten Retail-Investment-Strategie vorlegen und schließt ein Verbot von Provisionen für den Vertrieb von Wertpapieren nicht aus. Richter: „Ein Provisionsverbot ausschließlich für Wertpapiere ist inakzeptabel. Es verzerrt den Wettbewerb zwischen Wertpapieren und Versicherungen und schadet den Verbrauchern.“ Der BVI setzt sich für den Erhalt der Wahlfreiheit zwischen Provisions- und Honorarberatung ein. Vor allem für Kleinanleger hat die Provisionsberatung klare Vorteile: Wer viel anlegt, zahlt viel, und wer wenig anlegt, zahlt wenig. Zudem bleibt die Beratung kostenfrei, wenn der Sparer nichts kauft. Schon jetzt haben Verbraucher die freie Wahl zwischen der Provisions- und der Honorarberatung. Dennoch können sich laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar nur 16 Prozent der Deutschen vorstellen, für eine Beratung ein gesondertes Honorar zu  bezahlen. Ein Provisionsverbot würde also zu einer Beratungslücke führen. (DFPA/mb1)

Der deutsche Fondsverband BVI mit Sitz in Frankfurt am Main und Büros in Berlin und Brüssel ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 116 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten rund vier Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

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