BVK fordert mehr Verbraucherschutz beim Direktvertrieb

Internetvergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler, fordert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) anlässlich seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung in Rostock. Der BVK fordert schon seit Jahren die Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der Internetportale auf nationaler Ebene nach dem Vorbild des europäischen Entwurfs zur Reform der Vermittlerrichtlinie (IMD)“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Gemäß Artikel 2 der IMD soll künftig als Versicherungsvermittlung auch die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit durch Versicherungsunternehmen in direktem Kontakt mit den Versicherten (sogenannter Direktvertrieb) sowie die Versicherungsvermittlung über das Internet oder andere Medien gelten. Zudem müssen Internetportale eine klare Abgrenzung zwischen Tippgeber und Versicherungsvermittler vornehmen.

Für den Verbraucher muss diese signifikante Unterscheidung auch im Internet deutlich erkennbar sein. „Der Gesetzgeber schreibt bei Versicherungsvermittlern hierfür die schriftliche Abgabe einer Statusinformation gegenüber dem Verbraucher vor“, informiert der BVK-Präsident. „Diese Anforderung muss auch für Internetvergleichsportale gelten. Allerdings müssen Verbraucher bisher auf den Internetvergleichsportalen gezielt nach diesen Informationen suchen.“

Aus Sicht des BVK sollte daher ein gut sichtbarer Button „Statusinformation“ auf den Internetseiten der Vergleichsportale platziert werden. Außerdem sollten die Vergleichsportale transparent über ihr Geschäftsmodell und ihre kapitalmäßigen Verflechtungen (Besitzverhältnisse) informieren.

Um ihrer Beratungspflicht nachzukommen, müssten auch Vergleichsportale gesetzlich verpflichtet werden, eine Leistungs- und Bedarfsanalyse durchzuführen, um den Kundenwunsch identifizieren zu können. Erst auf Basis dieser Informationen kann bewertet werden, ob der Kundenwunsch mit einem passenden Produkt überhaupt durch das Internetvergleichsportal bedient werden kann oder nicht. Dies erfolgt jedoch in der Praxis bisher ungenügend. Viele Versicherungsverträge sind besonders beratungsintensiv und in der Regel so gestaltet, dass deren Bedingungen oder mögliche Risikoausschlüsse für den Kunden oft nicht sofort erkennbar sind.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (JF1)

www.bvk.de

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