BVK obsiegt zum zweiten Mal gegen Check24

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass das am 4. Februar 2020 ergangene Urteil des Landgerichts München I gegen das Vergleichsportal Check24 wegen Verletzung des Sondervergütungsverbotes (DFPA berichtete) rechtskräftig ist. Check24 verzichtete darauf, Berufung einzulegen.

„Damit haben wir zum zweiten Mal gegen Check24 für den Verbraucher obsiegt und der Rechtssicherheit Geltung verschafft“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schon im ersten Verfahren im Jahr 2017, bei dem es um die Beratungs- und Informationspflichten dem Verbraucher gegenüber ging, war der BVK erfolgreich.“

Nach Ansicht des BVK hat das Urteil Signalcharakter für die gesamte Branche: „Wenn wir nicht als Wächter geklagt hätten, wären weitere Trittbrettfahrer aufgetaucht und hätten ähnliche Aktionen durchgeführt und letztlich das Sondervergütungsverbot ausgehöhlt“, so BVK-Präsident Heinz. „Es ist zwar schön, dass wir gerichtlich bestätigt wurden, aber hinsichtlich der Durchsetzung des Rechts im Online-Handel wünschen wir uns mehr Beißkraft von öffentlicher Seite, wenn es um unlautere Praktiken von Vergleichsportalen geht. Deshalb machen wir uns stark dafür, dass im Rahmen der GWB-Novelle* behördliche Eingriffsrechte festgeschrieben werden, die diese Verhaltensweisen unterbinden.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland.

www.bvk.de

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