Cannabis Wealth kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie Cannabis Wealth keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an. Unter der anonym registrierten Domain cannabiswealth.org bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „Cannabis Wealth Trading Application“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Differences - CFD) an. Die Software soll auf der Online-Handelsplattform mit dem Namen „Cannabis Wealth Trading Platform“ mit CFDs handeln. Gehandelt werde mit Finanzinstrumenten zu Marihuana und Cannabis. Das Unternehmen wirbt damit, dass dieses System einfach zu handhaben und daher für Kunden ohne Erfahrungen im Handel mit derartigen Termingeschäften geeignet sei. Auf der gesamten Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zum Sitz oder zur Rechtsform des Unternehmens. (AZ)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

www.bafin.de

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