CIS-Fonds: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts an
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 12. August 2015 die Abwicklung des von der CIS Garantie Hebel Plan '07 GmbH & Co. KG, der Garantie Hebel Plan '08 GmbH & Co. KG und der Garantie Hebel Plan '09 GmbH & Co. KG jeweils unerlaubt betriebenen Investmentgeschäfts angeordnet und einen Abwickler bestellt. Bei den Gesellschaften handelt es sich aus Sicht der Finanzaufsicht „um Investmentfonds in Form von internen Kapitalverwaltungsgesellschaften, deren Geschäftsbetrieb eine Erlaubnis der Finanzaufsicht erfordert.“ Eine solche Erlaubnis besitzen die Gesellschaften einer Verbrauchermitteilung der BaFin zufolge nicht.
Für die Abwicklung des unerlaubten Investmentgeschäfts hat die BaFin bei allen drei Gesellschaften Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau c/o BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main bestellt. Der Abwickler verwertet die Vermögensgegenstände der Gesellschaften, zieht offene Forderungen ein, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das verbleibende Vermögen unter den Gesellschaftern. Sollte der Abwickler das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellen, ist er dazu befugt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Die Bescheide sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Die geschlossenen Fonds „Garantie Hebel Plan '07, '08 und '09“ wurden zwischen 2006 und 2008 von der CIS Deutschland AG mit Sitz in Frankfurt am Main initiiert. Sie sollten mit einem Eigenkapitalvolumen von insgesamt 114,3 Millionen Euro hauptsächlich in britische Lebensversicherungen investieren. (JF1)
Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin