Corona-Virus: Bankenaufsicht gibt weitere Orientierungshilfen

Die Europäische Bankenaufsicht (EBA) hat sich dazu geäußert, wie Aufsichtsbehörden ihre Anforderungen in Bezug auf das Marktrisiko, die Berichtspflichten, den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP), die Sanierungsplanung, das IT-Sicherheitsmanagement, Verbriefungen und Schuldenmoratorien in der Corona-Krise weiter flexibilisieren können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstützt die Ausführungen.

Als Reaktion auf die außergewöhnliche Volatilität schlägt die EBA beim Marktrisiko vor, bis zum 31. Dezember 2020 einen Diversifikationsfaktor von 66 Prozent im Rahmen der prudenziellen Bewertung anzuwenden. Um Banken in der Berichterstattung zu entlasten, verlangt die EBA die ersten Zahlen zum Standardansatz im Zusammenhang mit der grundlegenden Überprüfung der Handelsbuchregelungen erst bis September 2021. Die Pflicht, Einschussmargen für Gegenparteien zu hinterlegen, wird für Marktteilnehmer, bei denen das Volumen der nicht zentral abgewickelten Over-the-Counter-Derivate (OTC-Derivate) den Nennwert von 50 Milliarden Euro beziehungsweise acht Milliarden Euro überschreitet, um jeweils ein Jahr verschoben. Die EBA erkenne auch die Notwendigkeit eines pragmatischen Ansatzes für die SREP-Bewertungen im Jahr 2020 an, der sich auf die am stärksten von der Krise getriebenen Risiken konzentriert.

Was die Sanierungsplanung betrifft, so sollten die Institute nach Ansicht der EBA ihren Fokus auf das Krisenmanagement und die Vorbereitung auf eine mögliche Krisensituation beibehalten. Sanierungspläne sollten laufend überprüft und aktualisiert werden, um deren rechtzeitige und effektive Umsetzbarkeit zu gewährleisten.

Institute sollten ihre Sanierungsplanindikatoren beobachten und die Aufsicht rechtzeitig informieren, wenn Schwellenwerte dieser Indikatoren überschritten werden. Besondere Aufmerksamkeit sollten die Institute aus Sicht der EBA den Handlungsoptionen widmen. Die Institute sollen ihre Handlungsoptionen unter Berücksichtigung der aktuellen Situation regelmäßig überprüfen, aktuell halten und alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für eine schnelle Umsetzung der Handlungsoptionen treffen. Die EBA betont in ihrer Mitteilung außerdem, wie bedeutend die digitale operative Widerstandsfähigkeit (Resilience) für die Geschäftskontinuität ist, und fordert die Institute dazu auf, entsprechende Ressourcen im Sicherheitsrisikomanagement bereitzuhalten. Zudem erläutert die EBA die Anwendung ihrer Leitlinien zu allgemeinen Zahlungsmoratorien auf Verbriefungen. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemeldung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

www.bafin.de

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