Deutsche Bank wegen Falschberatung zu Schadenersatz verurteilt

Das Landgericht Frankfurt hat am 12. März 2015 (Aktenzeichen: 2-10 O 506/13) die Deutsche Bank verurteilt, an einen Kunden Schadensersatz in Höhe von 13.000 Euro zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Bank den Kläger im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds „Nordcapital Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG“ falsch beraten hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach der Beweisaufnahme gelangte das Landgericht Frankfurt zu der Einschätzung, dass die seinerzeit in der Filiale Neustrelitz der Bank tätige Beraterin ganz wesentliche Aspekte der Beteiligung in ihrer Beratung nicht erwähnt hat.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel: „Die ehemalige Mitarbeiterin der Bank hat in ihrer Zeugenvernehmung eingeräumt, dass sie über das Charterrisiko und das Risiko, dass die Schiffsbetriebskosten stärker als in der Prognose des Fonds zu Grunde gelegt ansteigen, nicht informiert hat.“ Darüber hinaus habe sie bestätigt, dass der Prospekt des Fonds von ihr nicht vor der Zeichnung der Beteiligung am Fonds „Nordcapital Bulkerflotte 1“ an den Kunden übergeben wurde.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Nittel

Nittel Fachanwälte ist eine auf Kapitalmarktrecht fokussierte Kanzlei mit Standorten in Berlin, Hamburg, Neckargemünd und München. (JF1)

www.nittel.co

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