Der „DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II“ („DF 17″) steht vor der Insolvenz. Nach Angaben der Fondsgeschäftsführung ist der Fonds überschuldet. Wegen einer fehlenden positiven Fortführungsprognose sieht die Geschäftsführung eine Insolvenzantragspflicht und bereitet einen Insolvenzantrag vor. Das berichtet die Kanzlei Hahn Rechtsanwälte.
Für die 1.187 Anleger seien dies schlechte Nachrichten: Nach Einschätzung der Fondsgeschäftsführung wird die Insolvenz voraussichtlich zum vollständigen wirtschaftlichen Verlust ihrer Beteiligungen führen. Insgesamt haben die Anleger rund 58 Millionen US-Dollar in den Fonds investiert.
Der „DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II – GmbH & Co. geschlossene InvKG” wurde 2021 aufgelegt. Das Geld wurde mittelbar in die Entwicklung einer Labor- und Büroimmobilie in Somerville im Großraum Boston investiert.
Für den Fonds wurde ursprünglich bei einer kurzen Laufzeit ein Gesamtrückfluss von 140 Prozent prognostiziert. Davon sei offenbar nichts mehr übrig. Statt eines Gewinns müssten die Anleger nun mit dem vollständigen Verlust ihres investierten Kapitals rechnen.
Ursache der wirtschaftlichen Probleme sei die Entwicklung des Bostoner Immobilienprojekts. Das Labor- und Bürogebäude konnte nach seiner Fertigstellung nicht vermietet werden. Die Immobilie steht weiterhin vollständig leer. Die wirtschaftlichen Folgen zeigten sich bereits deutlich in der Bewertung des Fonds: Schon im Jahr 2024 brach der Nettoinventarwert des DF 17 um rund 59 Prozent ein.
Die Hoffnung, das Projekt durch einen Verkauf zu retten, habe sich inzwischen ebenfalls zerschlagen. Ein potenzieller Käufer konnte die für den Erwerb erforderliche Finanzierung nicht sicherstellen. Nach den vorliegenden Informationen dürfte die Immobilie nun im Rahmen einer sogenannten „Deed in Lieu of Foreclosure”- Struktur auf die finanzierende Bank übertragen werden. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine Alternative zur zwangsweisen Verwertung.
Unabhängig vom Ausgang des Insolvenzverfahrens sollten betroffene Anleger prüfen lassen, ob ihnen eigene Schadensersatzansprüche zustehen, so empfiehlt Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte. (DFPA/mb)
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB vertritt seit mehr als 25 Jahren bundesweit Anleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen und geschlossenen Fonds.
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