Die aktuellen Entwicklungen rund um die Deutsche Finance Group (DFPA berichtete) haben zwei auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzleien zusammengeführt. Die Kanzleien Mattil [&] Kollegen sowie Dr. Greger [&] Collegen haben eine gemeinsame Interessengemeinschaft für Anleger der Deutsche Finance Group gegründet.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, betroffenen Anlegern eine schlagkräftige und kompetente Vertretung unmittelbar am Standort München anzubieten. Sowohl die Deutsche Finance Group als auch die beteiligten Kanzleien sind in München ansässig.
Die Kooperation kommt nicht zufällig zustande. Bereits im Zusammenhang mit den öffentlich diskutierten Kapitalanlagen der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) standen beide Kanzleien in engem fachlichen Austausch. Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Mitinitiator der Interessengemeinschaft Versorgungswerke (IG Versorgungswerke), beschäftigte sich gemeinsam mit der Kanzlei Mattil [&] Kollegen mit den dort diskutierten Investment- und Beteiligungsstrukturen.
In diesem Zusammenhang rückte auch die Deutsche Finance Group in den Fokus der rechtlichen Analyse. Die aktuellen Entwicklungen haben die beteiligten Kanzleien nun veranlasst, ihre Kompetenzen zum Schutz der Anleger zu bündeln. Die Interessengemeinschaft soll insbesondere dazu dienen, Informationen für Anleger zu bündeln, rechtliche Entwicklungen zu begleiten, Anlegerinteressen zu koordinieren, Transparenz einzufordern, mögliche Ansprüche zu prüfen und den Informationsaustausch zwischen betroffenen Anlegern zu fördern.
Nach Auffassung der beteiligten Kanzleien besteht ein erhebliches Interesse der Anleger an einer umfassenden Aufklärung der aktuellen Vorgänge. Die Kanzleien Mattil [&] Kollegen sowie Dr. Greger [&] Collegen fordern daher größtmögliche Transparenz und die Offenlegung aller für Anleger relevanten Informationen. (DFPA/AZ)
Sowohl die Kanzlei Mattil [&] Kollegen als auch die Kanzlei Dr. Greger [&] Collegen gehören seit vielen Jahren zu den bekannten Anlegerschutzkanzleien im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.