Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Honoraranlageberatungsgesetz, sieht aber Schwächen
Am 1. August 2014 treten die gesetzlichen Regelungen zur Honoraranlageberatung in Kraft. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung des Gesetzgebers, da sich mit ihr neben der weiterhin möglichen provisionsbasierten Anlageberatung ein neuer Weg der Beratung eröffne.
Allerdings sehe das Gesetz nicht vor, die (freien) Honorar-Finanzanlagenberater der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu unterstellen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten nur für die bei den Banken angesiedelten Honoraranlageberater. Diese Sonderbehandlung widerspricht sowohl dem Grundsatz des Anlegerschutzes als auch der Wettbewerbsgleichheit, da die Honorar-Finanzanlagenberater allein der weniger spezialisierten Gewerbeaufsicht unterliegen, so die DK.
Quelle: Pressemitteilung DK
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland. Der Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ist im August 2011 aus dem 1932 gegründeten Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen und führt dessen Arbeit fort. (JZ1)