Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Regulierung des Grauen Kapitalmarkts
Anlässlich der Befassung mit dem Kleinanlegerschutzgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages betont die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die Dringlichkeit, den Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt auszubauen. Auch wenn viele Maßnahmen des Gesetzentwurfs aus Sicht der DK in die richtige Richtung gehen, könne ein optimierter Anlegerschutzes nur erreicht werden, wenn alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes uneingeschränkt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen.
Die DK spricht sich dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler durch die Bafin zu verankern. Dies schließt mit ein, dass für Finanzanlagenvermittler gleichermaßen die umfassenden, bereits für Banken und Sparkassen geltenden Anforderungen - insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) - Anwendung finden.
Zu begrüßen sei, dass der Gesetzgeber das Inkrafttreten einiger Regelungen der europäischen Finanzmarktrichtlinie „MiFID II“ in Deutschland nicht vorziehen will. Nur so könne ein doppelter Umsetzungs- und Anpassungsaufwand auf nationaler Ebene vermieden werden. Allerdings wäre zu wünschen, dass der Gesetzgeber die Ausgestaltung des aufsichtsrechtlichen Rahmenwerks in der Europäischen Union vollständig abwartet, bevor eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt.
Mit Blick auf das Informationsblatt unterstützt die DK die Prüfbitte des Deutschen Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf: Kreditinstitute sollten von der Verpflichtung befreit werden, ein Informationsblatt für Aktien erstellen zu müssen. Diese Befreiung sollte auch für einfache Anleihen gelten. Beide Finanzinstrumente zeichnen sich durch eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur aus. Über die grundsätzliche Funktionsweise von Aktien und Anleihen würden Anleger mit den „Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“, die jedem Kunden vor dem ersten Wertpapiergeschäft überreicht werden, hinreichend aufgeklärt.
Quelle: Pressemitteilung DK
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland. Der Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ist im August 2011 aus dem 1932 gegründeten Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen und führt dessen Arbeit fort. (JF1)