Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Vorstoß zur Stärkung des Anlegerschutzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat Ende Dezember 2020 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vorgelegt (DFPA berichtete). Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben, den „Grauen Kapitalmarkt“ strenger zu regulieren. „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, den Anlegerschutz zu verbessern“, kommentiert Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), der in diesem Jahr Federführer der DK ist.

Besonders positiv seien die Vorschläge zur Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Dritten wie etwa Anwälte oder Wirtschaftsprüfer, die die Verwendung der Mittel prüfen. Das Ergebnis muss veröffentlicht werden. Dies stärke das Vertrauen in den Finanzmarkt und schütze Anleger künftig besser vor unseriösen Anbietern oder Investmentangeboten. Auch den Vertrieb von Vermögensanlagen nur durch Intermediäre wie Vermittler und Berater erfolgen zu lassen, ist nach Ansicht der DK ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritisch sieht die DK allerdings nach wie vor die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler. Im Interesse des Anlegerschutzes sollte die Aufsicht zügig auf die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung DK

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) und führt dessen Arbeit fort.

www.die-dk.de

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