Deutsche Kreditwirtschaft hält Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz für unzureichend
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt, dass nach dem Regierungsentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes vom 12. November 2014 nun die Pflichten zur Einrichtung von Produktfreigabeverfahren nach der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Deutschland nicht vorgezogen werden sollen, sondern wie vorgegeben erst Anfang 2017 in Kraft treten. Bemängelt wird allerdings die Umsetzung.
Der vorliegende Gesetzentwurf regele nach Meinung der Deutschen Kreditwirtschaft den „Grauen Kapitalmarkt“ noch unzureichend. Es sei nach wie vor dringend erforderlich, sämtliche Finanzanlagenvermittler der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und den gesetzlichen Regelungen des Wertpapierhandelsgesetztes (WpHG) zu unterstellen. Nur so könnten Verbraucher auf eine einheitliche Regulierung aller Anbieter im Markt bauen, die keine Schlupflöcher bestimmter Marktakteure zulässt.
Im Sinne einer ausgewogeneren Lösung beim Crowdfunding begrüßt die Deutsche Kreditwirtschaft die engere Gestaltung der Einzelanlagenschwellenwerte für die Befreiung von der Prospektpflicht. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig Einzelanlagen von insgesamt 1.000 bis maximal 10.000 Euro in Vermögensanlagen desselben Emittenten nur zulässig sein, wenn der Anleger auf der Grundlage einer von ihm zu erteilenden Selbstauskunft über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumenten von mindestens 10.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen Nettoeinkommens investiert.
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kreditwirtschaft
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland. Der Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken ist im August 2011 aus dem 1932 gegründeten Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen und führt dessen Arbeit fort. (JZ1)