Deutsche Lichtmiete: OLG Oldenburg stärkt Rechte der Direktinvestoren

Mit seinem Urteil vom 7. Februar 2023 stärkt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg maßgeblich die Rechte von Direktinvestoren der Deutsche Lichtmiete-Gruppe (Aktenzeichen: 2 U 8/23), teilt die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Schirp & Partner mit.

Anlass der Klage war ein Schreiben der One Square Advisory GmbH aus dem November 2022, in dem das Münchener Unternehmen einer Firma aus Solingen das Eigentum der Klägerin zum Verkauf anbot. One-Square-Geschäftsführer Frank Günther habe hinter ihrem Rücken über ihr Eigentum verfügt, so die Klägerin.

Dieser Auffassung folgten nun auch die Oldenburger Richter: „Vorliegend hat sich die Verfügungsbeklagte eindeutig des Eigentums an den streitgegenständlichen Leuchten berühmt, das der Verfügungsklägerin beziehungsweise der Erbengemeinschaft zusteht“, zitiert Schirp & Partner aus dem Urteil.

Zudem bestehe laut Urteil Wiederholungsgefahr. So habe sich der Geschäftsführer der One Square Advisory GmbH geweigert „eine für die Widerlegung der Wiederholungsgefahr nicht einmal ausreichende Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung abzugeben“.

Dr. Wolfgang Schirp von der Kanzlei Schirp & Partner aus Berlin, begrüßt die Entscheidung des OLG Oldenburg: „Diese Entscheidung stärkt maßgeblich die Rechte der Direktinvestoren der Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Das Eigentum der Direktinvestoren an den ihnen gehörenden Leuchtmitteln ist ohne Wenn und Aber zu respektieren, daran lässt das OLG keine Zweifel.“ (DFPA/JF1)

Die Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wurde 1994 gegründet. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei gehören das Bank-, Steuer-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.

www.schirp.com

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