Kommentar: Europäische Dachfonds im Sog der Private Fund Advisers Rule

Harry Just und Patricia Volhard, Partner bei Frankfurter Kanzlei Debevoise & Plimpton LLP, betrachten in einem Artikel für den Bund institutioneller Investoren (Bii) die Folgen der im Juni dieses Jahres in den USA gefällte Entscheidung, die neuen Regeln für Berater von Privatfonds (die „Private Fund Advisers Rule“ oder „PFAR“) aufzuheben.

Aus Sicht der Rechtsexperten wurde die Entscheidung der Securities and Exchange Commission (SEC) , der Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte in den USA, als bedeutender Gewinn für die Privatfondsindustrie aufgefasst, obwohl Transparenz und faire Behandlung der Anleger weiterhin im Fokus der Behörde bleiben. Die SEC hatte gefordert, bestimmte Fonds- und Verwaltungskosten offenzulegen, wie es EU-Investoren im Rahmen der AIFMD bereits kennen. Zudem sollten bevorzugte Rücknahme- oder Informationsrechte einzelner Anleger transparent gemacht werden.

Der Markt hatte bereits begonnen, sich auf einschneidende Anforderungen unter PFAR vorzubereiten und bei vielen Anlegern, die die Kosten für die meisten Maßnahmen nur ungern tragen wollten, machte sich Erleichterung bemerkbar. Für die europäische Privatfondsbranche sind die meisten dieser Schwerpunkte allerdings nicht neu und spiegeln zum Teil im Ansatz, was in der EU bereits gängige Praxis oder vorgeschriebener Standard ist.

Gebühren und Kosten

Ein Kernziel der PFAR war es, Transparenz über die Kosten des Fonds und der Zielgesellschaften zum Schutz der Anleger zu gewährleisten. Entsprechend wollte die SEC Offenlegungs- und Mitteilungspflichten bei Verrechnung bestimmter, auf Compliance oder Ermittlungen durch Berater bezogener Kosten als Fondskosten einführen. Europäische Investoren sind mit diesem Problem vertraut und profitieren bereits heute von einem Schutzsystem bezüglich der Offenlegung von Kosten im Rahmen der AIFMD, das eine recht umfangreiche Offenlegung von Gesamtkosten in der Fonds- und Marketingdokumentation garantiert. US-Fonds, die in der EU vertrieben werden, müssen solche Standards also schon erfüllen.

Gewährung von Sonderrechten zu Gunsten einzelner Investoren

PFAR machte zudem die Sorge der SEC deutlich, dass die Ausübung von bevorzugten Rücknahmerechten oder die Nutzung von präferenzbegünstigten Informationen durch einzelne Anleger zum individuellen Vorteil des Investors statt zum Vorteil des gesamten Fonds führen könnte. Trotz der Aufhebung der PFAR ist also davon auszugehen, dass SEC-Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert sind und solche Praktiken weiter überwachen werden. PFAR enthielt bestimmte Offenlegungsanforderung bezüglich solcher Bevorzugungen (u.a. jährliche Mitteilungen zu allen Vorzugsbehandlungen seit der letzten Offenlegung).

Dieser Punkt weist Parallelen zu dem Grundsatz der fairen Behandlung gemäß AIFMD auf, die sich auf eine angemessene Offenlegung und Transparenz konzentriert: Die unterschiedliche Behandlung von Anlegern muss gerechtfertigt sein und klar offengelegt werden.

Fazit

Einige der von der SEC in den PFAR formulierten Grundsätze spiegeln sich bereits in der EU-Gesetzgebung wider und könnten weiter Bestand haben, da Aufsichtsbehörden und Anleger bestimmte Offenlegungen, Berichterstattungen oder anderen Schutzaspekten der PFAR von Anlageberatern erwarten. Da die SEC diese Schwerpunkte weiterhin überwacht, könnten ähnliche Offenlegungsanforderungen international an Bedeutung gewinnen. Es wird interessant sein zu beobachten, ob und wohin sich der Markt auch außerhalb der EU in Bezug auf die Standards, die PFAR zu setzen beabsichtigte, bewegt. (DFPA/abg)

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

Der Bund institutioneller Investoren (bii) hat das Ziel, die Professionalisierung der institutionellen Kapitalanlage in Deutschland durch den Austausch seiner Mitglieder untereinander wie auch mit Gesetzgeber, Aufsicht und befreundeten Verbänden zu fördern. Dies geschieht neben der fachlichen Diskussion z. B. über Kongresse, wissenschaftliche Symposien und Studien.

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