EFC muss Schadensersatz leisten
Das Landgericht Aurich hat den Finanzvertrieb EFC wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 172.671, 21 Euro an den Anleger verurteilt. Nach Ansicht der Richter komme dem Erstcharterverhältnis im Rahmen der Plausalitätsprüfung der in einem Prospekt enthaltenen Renditeprognose erhebliche Bedeutung zu. Dadurch könne der Anleger die Plausibilität der gesamten Prognoserechnung einschätzen.
Der Kläger hatte eine Kommanditbeteiligung an dem Schiffsfonds MS Michigan Trader über 250.000 Euro gezeichnet. EFC hatte diesen als Private Placement angeboten. Der Fondsprospekt galt als Grundlage und sei vorher von EFC auf Plausibilität geprüft worden. Die im Prospekt enthaltene Prognose zu den Charterraten sei über die vertraglich vereinbarte Anfangscharter hinaus mit 15,250 US-Dollar pro Tag viel zu optimistisch gewesen. Die prognostizierten Charterraten wurden nicht erreicht. Der Kläger sagte auch, dass er nicht auf personelle Verflechtungen in Bezug auf die Erstcharter hingewiesen wurde. Einer der Gründungskommanditisten war gleichzeitig maßgeblich an der Chartergesellschaft GB Shipping & Chartering beteiligt. Dieser Charterer sollte die MS Michigan Trader für die ersten zwei Jahre beschäftigen. Durch die personelle Verflechtung müsse der Anleger befürchten, dass die Preisgestaltung von anderen Interessen beeinflusst werde. Durch das Schweigen hinsichtlich der personellen Verflechtung liege eine Pflichtverletzung des Finanzvertriebes EFC vor.
Quelle: Cash Online
Die EFC AG ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das seit 15 Jahre beratend im Bereich der Kapitalanlagen tätig ist. Neben Investmentfonds, Beteiligungen und Immobilien verfügen EFC Financial Planner auch über ein Angebot an Spezialprodukten und haben die Möglichkeiten der individuellen Anlageberatung mit allen Arten von Wertpapieren. EFC zählt zu den Finanzdienstleitern in Deutschland ohne Kapitalbeteiligung Dritter. Der Unternehmenssitz ist in Mannheim. (MLN1)
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