Einlagensicherung soll verbessert werden

Im Bundestag werden am Donnerstag (26. März) erneut Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen: Sparer sollen in Zukunft besser geschützt werden und nach Zusammenbrüchen von Banken schneller als bisher an ihr Geld kommen. Dazu soll der Bundestag den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (18/3786) behandeln. Wie es in dem Entwurf heißt, sollen die Sparer im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen ausgezahlt werden. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Außerdem soll für verbesserte Informationen der einzelnen Sparer über die Einlagensicherung gesorgt werden.

Die 45-minütige Debatte soll um 17 Uhr beginnen und wird unter anderem live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Alle Banken müssen künftig einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Neuregelung betrifft besonders die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die bisher über eigene Sicherungssysteme innerhalb ihrer Gruppen verfügten und von der Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungsmöglichkeit befreit waren. Diese Befreiungsmöglichkeit fällt weg, allerdings können die Sicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt werden.

Die Einlagensicherungssysteme müssen ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen haben. Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses hatten die Sachverständigen den Gesetzentwurf allgemein begrüßt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag

Aufgabe des Deutschen Bundestages ist die Gesetzgebung auf Bundesebene. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen die Kontrolle der Regierung, die Festlegung des Bundeshaushalts und die Wahl des Bundeskanzlers. (mb1)

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