Erlaubnisverfahren: BaFin konsultiert Merkblatt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf des überarbeiteten „Merkblattes zum Erlaubnisverfahren für eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 22 KAGB“ zur Konsultation gestellt. Damit sollen Erlaubnisverfahren für die Unternehmen erleichtert und beschleunigt werden.
Mit dem überarbeiteten Merkblatt stellt die BaFin den antragstellenden Parteien detaillierte Informationen zu Art und Umfang der geforderten Dokumente und Nachweise bereit. Zugleich klärt sie auf, welche zentralen Inhalte in jedem Fall kommuniziert werden müssen, beispielsweise die Angaben zur Beurteilung der fachlichen Eignung der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter.
In § 22 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) ist geregelt, welche detaillierten Angaben und Nachweise eine Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der BaFin einreichen muss, um die Erlaubnis zur Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) zu erhalten.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 30. September 2025 entgegen. (DFPA/mb)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.