ESG-Regulierung: DK fordert schnellstmögliche Klarheit für Unternehmen und Finanzsektor

Der federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat sich zur Vereinfachung der ESG-Regulierung positioniert. Damit könnten nun bald die Trilogverhandlungen beginnen. „Unternehmen und Banken benötigen dringend Klarheit darüber, welche ESG-Regeln von wem und innerhalb welcher Fristen anzuwenden sind“, sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger Federführer für die Deutsche Kreditwirtschaft (DK). Der Trilog müsse daher schnell zum Abschluss gebracht werden.

„Ein ganz wichtiger Schritt ist dabei, die Unternehmen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Dabei darf allerdings auch der Finanzsektor nicht aus dem Blick geraten“, so Herkenhoff. Andernfalls entstehe eine Diskrepanz zwischen der Verfügbarkeit belastbarer ESG-Daten und den Datenbedarfen der Banken und Sparkassen, um rechtliche und aufsichtliche Pflichten erfüllen zu können. Auswirkungen auf die Datenverfügbarkeit sollten daher berücksichtigt werden. Zudem sollten insbesondere aufsichtliche Vorgaben – etwa im Rahmen der Säule-III-Offenlegung – parallel und verhältnismäßig angepasst werden.

Besonders wichtig aus Sicht der DK: praxisnahe und verständliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards - ESRS). Daher sollten die überarbeiteten ESRS schnellstmöglich verabschiedet werden. Mit Blick auf die nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fordert Herkenhoff: „Die Dynamik auf EU-Ebene muss sich im deutschen Gesetz widerspiegeln. Doppelarbeiten und unnötige Bürokratie sollten wir unbedingt vermeiden.“ Konkret: Unternehmen unterhalb der Omnibus-Schwellenwerte und kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen sollten von der Berichterstattung ausgenommen werden. Auch brauche es mehr Flexibilität bei der Anwendung der ESRS.

Die DK appelliert an das Europäische Parlament sowie an die Mitgliedstaaten, den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie als Bestandteil des Nachhaltigkeits-Omnibus schnellstmöglich zu bestätigen. Unternehmen wie Finanzwirtschaft brauchen dringend Rechtssicherheit, damit sie die Regeln wie geplant ab dem 1. Januar 2026 anwenden können. (DFPA/mb)

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) und führt dessen Arbeit fort.

www.die-dk.de

Zurück

Recht

Über das Vermögen der Luana Energy GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer ...

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt