Europäische Verbandsklage in Sicht

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments haben sich nun auch die Mitgliedstaaten mehrheitlich für die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen. Die Richtlinie sieht vor, dass zugelassene Verbraucherverbände bei Massenschadensfällen Leistungen für geschädigte Verbraucher einklagen können. Dabei kann es sich um Geldzahlungen oder andere Leistungen wie Umtausch oder Reparatur handeln. Die Richtlinie würde die Rechte der Verbraucher über die deutsche Musterfeststellungsklage hinaus stärken, schreibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Am 11. April 2018 hat die Europäische Kommission den New Deal for Consumers vorgelegt. Teil dessen war der Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern. Damit soll die in Deutschland bewährte Unterlassungsklage zu einem Instrument der Schadenskompensation bei Verbraucherrechtsverstößen ausgebaut werden.

Das europäische Verfahren geht damit weiter als die deutsche Musterfeststellungsklage. Bei dieser können zwar die gemeinsamen Fragen verbindlich geklärt werden, Unternehmen aber nicht zur Zahlung verpflichtet werden, so der vzbv. Mit der Sammelklage aus Brüssel können Verbände direkt auf Zahlung oder andere Leistungen an die betroffenen Verbraucher klagen, sofern es sich um einheitliche Ansprüche handelt.

Laut vzbv sei eine Klageindustrie wie in den USA dadurch nicht zu befürchten, weil nur geprüfte und zugelassene Verbände klagen können. Vor allem die aus dem amerikanischen System bekannten erfolgsbasierten Anwaltsgebühren werden mit dem europäischen Verfahren nicht eingeführt.

Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission nun noch auf eine gemeinsame Linie einigen (sogenannte Trilogverhandlungen). Anschließend ist die Richtlinie in den Mitgliedstaaten noch durch nationales Recht umzusetzen. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 40 Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

www.vzvb.de

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