EZB fordert konsequente Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung gegen Greenwashing
Vor dem Hintergrund des Investitionsbedarfs der Pariser Klimaziele und des europäischen Klimagesetzes analysieren María J. Nieto und Chryssa Papathanassiou von der Europäischen Zentralbank die Eignung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zur Eindämmung von Greenwashing.
Das EU-Offenlegungssystem ist ein Regulierungsrahmen, der mit der Taxonomie-Verordnung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eine standardisierte, vergleichbare und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung ermöglichen soll, indem eine gemeinsame Sprache für „grüne“ Aktivitäten geschaffen wird. Ergänzend wurden im Bankenbereich mit der Capital Requirements Directive (CRD VI) und der Capital Requirements Regulation (CRR III) spezifische Vorschriften zur Offenlegung von ESG-Risiken eingeführt.
Entscheidend für die Wirksamkeit der Regelungen sind demnach die konsequente Umsetzung, Überwachung und Sanktionierung. Nur wenn Verstöße streng geahndet werden, nehmen Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsangaben ernst und nutzen sie nicht bloß als Instrument strategischer Imagepflege. Die angestrebte Harmonisierung von Sanktionen – wie sie etwa in CRD VI/CRR III für Banken vorgesehen ist – wird daher als positiver Schritt gewertet.
Die EU-Regelungen bieten demnach ein weitreichendes und grundsätzlich geeignetes Instrumentarium, um Greenwashing einzudämmen, meinen die Autorinnen. Dennoch bleibt Greenwashing ein relevantes Risiko – unter anderem aufgrund fehlender internationaler Standards und der bislang unvollständigen Umsetzung der Vorschriften. Besonders kritisch sind das Fehlen klar definierter Übergangspfade für verschiedene Wirtschaftssektoren sowie die unzureichende Einbeziehung sogenannter „facilitated emissions“, etwa durch Banken im Rahmen von Emissionen oder Finanzierungen.
Die Autorinnen betonen, dass künftige gesetzgeberische Maßnahmen gegen Greenwashing auf dem bestehenden Regulierungsrahmen aufbauen sollten. Gleichzeitig sei sicherzustellen, dass geplante regulatorische „Vereinfachungen“, etwa im Rahmen des Omnibus-Pakets der EU-Kommission, nicht zu einem Rückschritt bei Transparenz und Verbindlichkeit führen. (DFPA/abg)
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