Finanzanlagenvermittlungsverordnung passiert Bundesrat

Am 20. September 2019 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zugestimmt. Diese Verordnung tritt am ersten Tag des zehnten auf die
Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Mit der Änderung der FinVermV wurde von der erweiterten Verordnungsermächtigung in § 34g der Gewerbeordnung Gebrauch gemacht. Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II wurden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die FinVermV aufgenommen beziehungsweise bestehende Regelungen an die Vorgaben der MiFID II angepasst.

Darüber hinaus wurden überwiegend redaktionelle Angleichungen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung an die Formulierungen der neu gefassten Versicherungsvermittlungsverordnung vorgenommen.

Die Regelungen der FinVermV sollen mittelfristig abgelöst und in das Wertpapierhandelsgesetz übernommen werden. Damit verbunden ist eine Übertragung der derzeitigen Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung und Aufsicht über gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater von den Ländern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). (DFPA/JF1)

Quelle: Homepage Bundesrat

www.bundesrat.de

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