Finanzministerium: Private Altersvorsorge für alle Einkommen und alle Generationen

Die Bundesregierung hat die Reform der privaten Altersvorsorge und Eckpunkte für die Einführung einer Frühstart-Rente beschlossen. Laut Bundesministerium der Finanzen wird somit die dritte Säule – die freiwillige private Altersvorsorge – gestärkt.

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge erfolgt eine Ablösung der Riester-Rente. Die neue private Altersvorsorge soll speziell für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtert werden. Sie biete auch für Menschen mit geringer Kapitalmarkterfahrung ein Angebot zur Altersvorsorge.

Im Einzelnen: Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben wird als neue Produktkategorie eingeführt. Dies ermöglicht höhere Renditechancen. Daneben gibt es für Altersvorsorgende mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80 Prozent oder 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf. Die starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1.800 Euro pro Jahr. Zusätzlich setzt der Entwurf die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025 um, die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angespartem Euro zu erhöhen.

Anbieter müssen ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten. Dies sei ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen und begrenzten Kosten. Die Kosten für die Bürger sollen reduziert werden, zum Beispiel indem die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.

Die Frühstart-Rente stärke die Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von zehn Euro pro Monat.

Die neue private Altersvorsorge soll zum 1. Januar 2027 starten. Auszahlungen der Frühstart-Rente für den Geburtsjahrgang 2020 erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden. (DFPA/mb)

www.bundesfinanzministerium.de

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