Finanzministerium verschärft Vorschriften zur Besteuerung von Kryptowerten
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sein Schreiben zur Besteuerung von Kryptowerten überarbeitet. Während sich die materiell-rechtliche Bewertung kaum verändert hat, verschärft die Finanzverwaltung die Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten für Anleger.
Krypto-Investoren müssen künftig sämtliche Transaktionen detailliert dokumentieren und aufbewahren, um steuerliche Schätzungen zu vermeiden. Besonders betroffen sind Wallet-Nutzer und Anleger mit Einkünften aus Staking, Lending oder Airdrops. Die Finanzverwaltung betont zudem erweiterte Prüfungsbefugnisse und plant eine engere Zusammenarbeit mit Steuer-Software-Anbietern.
Einige erwartete Klarstellungen, etwa zur Besteuerung von Non-Fungible Tokens (NFTs) oder zum Umgang mit Kryptoverlusten durch Hacks oder Exchange-Insolvenzen, fehlen im neuen BMF-Schreiben. Experten erwarten daher weitere Ausführungen oder separate Erlasse. Steuerexperten raten Kryptoanlegern, frühzeitig auf die neuen Anforderungen zu reagieren, regelmäßige Reportings zu erstellen und vergangene Steuererklärungen zu überprüfen. (DFPA/abg)
Das vollständige Schreiben des BMF finden Sie hier.
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