„Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ im Bundestag
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Fondsrisikobegrenzungsgesetz eingebracht, um EU-Recht eins zu eins umzusetzen. Der Gesetzentwurf soll am kommenden Donnerstag (15. Januar) im Bundestag in erster Lesung behandelt werden.
In Deutschland habe sich als Fondsmarkt in den letzten Jahren gut entwickelt; es gäbe jedoch immer noch Potenzial für Verbesserungen, so die Bundesregierung in der Gesetzesbegründung.
Die Anpassungen an die europäischen Vorgaben für Fondsverwalter würden gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU schaffen. Zudem sollen weitere Modernisierungen des KAGB vorgenommen werden, um den deutschen Fondsanbietern die Auflage wettbewerbsfähiger Produkte sowie Anlegern mehr und bessere Anlagemöglichkeiten zu bieten.
Unter anderem ist vorgesehen, dass die Verwalter offener Fonds verpflichtet werden, mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente für ihre Fonds auszuwählen. Dadurch soll die Resilienz des Fondsmarktes gestärkt werden. Durch angepasste Berichtspflichten über Auslagerungen soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einen besseren Überblick über Auslagerungen von Funktionen der Fondsverwaltung insbesondere in Drittstaaten erhalten.
Der Gesetzentwurf in der Bundestags-Drucksache 21/3510 steht HIER zum Download zur Verfügung. (DFPA/ljh)
https://www.bundesregierung.de