GDV vermisst Rechtssicherheit in VAG-Novelle
Bereits am 5. Februar 2015 hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG-Novelle) verabschiedet, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie Solvency II um, die eine höhere Einkapitalausstattung der Unternehmen und ein verbessertes Risikomanagement vorsieht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt grundsätzlich das Gesetz, sieht aber die Chance verpasst, offene Fragen zu schließen.
Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung: „Bei der Überführung von Solvency II in deutsches Recht liegt der Gesetzgeber im engen Zeitplan. Wir begrüßen insbesondere die sachgerechte Umsetzung der in der europäischen Richtlinie verankerten Übergangsmaßnahmen zur Bewertung langfristiger Zinsgarantien. An anderer Stelle hätten wir uns jedoch etwas mehr gewünscht: Die Übertragung des Proportionalitätsprinzips zur Entlastung kleiner und mittelgroßer Unternehmen ist unserer Meinung nach nicht zufriedenstellend gelungen. Generell hätte die grundlegende Reform des Aufsichtsrechts stärker als Chance verstanden werden sollen, für offene Fragen Rechtssicherheit zu schaffen. Dies betrifft beispielsweise die im VAG-Entwurf fehlenden Regelungen zur Übertragung personenbezogener Daten im Rahmen einer Ausgliederung von Unternehmensteilen.“
Quelle: Homepage GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 470 Mitgliedsunternehmen mit 212.700 Mitarbeitern, 460 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,39 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)