GdW kritisiert Mietpreisbremse erneut
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßt, dass die heute vom Bundeskabinett verabschiedete Mietpreisbremse nicht für Neubauten gelten wird. Allerdings sollte nach Ansicht des Verbands die Mietpreisbremse nur in den Städten angewendet werden, in denen es einen qualifizierten Mietspiegel gibt.
Axel Gedaschko, Präsident des GdW: „Die Wohnungswirtschaft begrüßt, dass die Mietpreisbremse nach dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf nicht für Neubauten gilt und für die konkreten Gebiete auf fünf Jahre befristet wird. In diesen Punkten hat sich politische Vernunft gegen eindeutig populistische Vorhaben durchgesetzt. Die ursprünglich beabsichtigten Regelungen wären fatal für die Bekämpfung des Wohnraummangels gewesen.“
Gedaschko weiter: „Die Mietpreisbremse darf allerdings aus Sicht der Wohnungswirtschaft nur in den Städten angewendet werden, in denen es einen qualifizierten Mietspiegel gibt. Denn gerade der qualifizierte Mietspiegel sorgt für Akzeptanz, Vertrauen und nachprüfbare Klarheit über die verlangte Miethöhe. Streit über die rechtmäßige Miete könnte dann im Keim erstickt werden und unnötige Prozesse vermieden werden. Dies muss in der weiteren parlamentarischen Beratung geregelt werden.“
Der GdW begrüßt darüber hinaus, dass die Landesregierungen mit der Mietpreisbremse verpflichtet werden, einen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels zu vorzulegen. Gedaschko: „Damit wird der Bau neuer Wohnungen gerade in den Gebieten mit Engpässen angekurbelt und stark steigenden Mieten entgegengewirkt. Der Maßnahmenplan muss aber konkret dargestellt werden.“
Quelle: Pressemitteilung GdW
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. (mv1)