Geldwäschegesetz: BaFin veröffentlicht Auslegungs- und Anwendungshinweise für Versicherungsunternehmen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen veröffentlicht, die sie nach § 50 Nr. 2 Geldwäschegesetz (GwG) beaufsichtigt.
Die Hinweise konkretisieren die gesetzlichen Vorschriften, die die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 GwG verpflichteten Versicherungsunternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten unterstützen sollen. Sie dienen der ordnungsgemäßen Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen und folgen dabei einem risikobasierten Ansatz. Die BaFin hat in den Auslegungshinweisen auch gesetzliche Neuerungen berücksichtigt.
Die Aufsicht hatte die Auslegungs- und Anwendungshinweise zuvor konsultiert. Mit ihrer Veröffentlichung kommt die BaFin ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß § 51 Abs. 8 GwG nach. (DFPA/JF1)
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.