Gesetz zur Mietpreisbremse: Bundesrat sieht Verbesserungspotenzial

Am 7. November 2014 befasste sich der Bundesrat erstmals mit dem Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse. Die Länder bemängeln, dass dieser keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen enthalte. Sie fordern die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah Vorschläge vorzulegen.

Zudem kritisieren die Länder die geplanten Regelungen zur Rückzahlung überzahlter Mieten für Wohnungen mit Mietpreisbegrenzung. Die Pläne erschwerten den Mietern die Wahrnehmung ihrer Rechte und schafften Anreize für Vermieter, bei Vertragsabschluss die Mieten nicht ordnungsgemäß zu berechnen. Die Vermieter sollten deshalb zur Rückzahlung überhöhter Mieten bereits von Beginn des Mietverhältnisses an verpflichtet sein.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kriterien für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten hält der Bundesrat nicht für erforderlich. Im Gesetz sei lediglich festzulegen, dass solche Gebiete dann vorliegen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das Weitere sei den Landesregierungen zu überlassen.

Der Bundesrat leitet seine beschlossene Stellungnahme nun der Bundesregierung zu. Diese befasst sich in ihrer Gegenäußerung mit den Anregungen der Länder und legt alle Dokumente dem Bundestag zur Beratung vor. (JZ1)

Quelle: Zusammenfassung Plenarsitzung des Bundesrats vom 7. November 2014

www.bundesrat.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt