Gesetz zur Mietpreisbremse: Bundesrat sieht Verbesserungspotenzial
Am 7. November 2014 befasste sich der Bundesrat erstmals mit dem Gesetzesentwurf zur Mietpreisbremse. Die Länder bemängeln, dass dieser keine neuen Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen enthalte. Sie fordern die Bundesregierung auf, hierzu zeitnah Vorschläge vorzulegen.
Zudem kritisieren die Länder die geplanten Regelungen zur Rückzahlung überzahlter Mieten für Wohnungen mit Mietpreisbegrenzung. Die Pläne erschwerten den Mietern die Wahrnehmung ihrer Rechte und schafften Anreize für Vermieter, bei Vertragsabschluss die Mieten nicht ordnungsgemäß zu berechnen. Die Vermieter sollten deshalb zur Rückzahlung überhöhter Mieten bereits von Beginn des Mietverhältnisses an verpflichtet sein.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Kriterien für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten hält der Bundesrat nicht für erforderlich. Im Gesetz sei lediglich festzulegen, dass solche Gebiete dann vorliegen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Das Weitere sei den Landesregierungen zu überlassen.
Der Bundesrat leitet seine beschlossene Stellungnahme nun der Bundesregierung zu. Diese befasst sich in ihrer Gegenäußerung mit den Anregungen der Länder und legt alle Dokumente dem Bundestag zur Beratung vor. (JZ1)
Quelle: Zusammenfassung Plenarsitzung des Bundesrats vom 7. November 2014