Gold International SE darf keine eigenen Aktien ausgeben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat am 7. Februar 2014 das öffentliche Angebot von Aktien der Gold International SE wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Die Untersagung erfolgte, weil die Gesellschaft keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nummer 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält. Die Untersagungsverfügung ist seit dem 8. Juli 2014 unanfechtbar.
Quelle: Verbrauchermitteilung Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (TH1)
www.bafin.de