Grauer Kapitalmarkt: Klare Regeln auch für Crowdinvesting nötig

Um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unregulierten Finanzprodukten zu schützen, sieht der Gesetzentwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz vor, den Grauen Kapitalmarkt strengeren Informationspflichten zu unterwerfen. Allerdings werde dieser Grundsatz durch großzügige Ausnahmeregelungen für das Crowdinvesting konterkariert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) spricht sich zwar für eine Prospekterleichterung für das Crowdinvesting aus, fordert aber, dass die Anlagesummen je Anleger gedeckelt werden.

Der VZBV unterstützt den Ansatz, kleinen innovativen Projekten gewisse Erleichterungen bei der Finanzierung zu bieten. Der Verband mahnt aber an, Ausnahmen maßvoll zu formulieren. Denn die Erfahrung zeige, dass unseriöse Akteure am Kapitalmarkt derartige Ausnahmetatbestände zu nutzen wissen. Crowdinvesting sei riskant: es handele sich um hochspekulative Anlagen, die für Verbraucher weder zur Altersvorsorge noch zum Vermögensaufbau geeignet sind. Das Verlustrisiko sei hoch.

„Wer bei Kleinanlegern Gelder in erheblicher Größenordnung einsammeln will, muss ordentlich über die zu finanzierenden Projekte informieren“, fordert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim VZBV. „Dabei ist der Prospekt das wichtigste und manchmal einzige verfügbare haftungsfeste Dokument, auf das Anleger und Finanzexperten zurückgreifen können. Verbraucher müssen sich aber gut informieren, um eine fundierte wirtschaftliche Entscheidung zu treffen. Sonst wird die Anlageentscheidung in einem ohnehin spekulativen Anlagesegment zum Blindflug“, so Mohn.

Der VZBV fordert deshalb, nur dort Ausnahmen von gesetzlichen Pflichten zu gewähren, wo das einzelwirtschaftliche Risiko klar begrenzt bleibt. Eine Begrenzung der Anlagesumme je Anleger auf 1.000 Euro wäre dazu geeignet. Des Weiteren sollten die Plattformen, die Crowdinvesting anbieten, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beaufsichtigt werden und mittelfristig auch einer geeigneten Regulierung unterworfen werden.

Quelle: Pressemitteilung VZBV

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation von 51 Verbraucherverbänden. Der im Jahr 2000 gegründete Verbraucherverband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Öffentlichkeit. (JF1)

www.vzbv.de

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