Grundsteuerreform: ZIA plädiert für Anwendung des einfachen Modells
Der aktuelle Regierungsentwurf zur Grundsteuerreform sieht unter anderem vor, bei gemischt genutzten Grundstücken und Wirtschaftsimmobilien verfahrenstechnische Anwendungsfragen zu reduzieren. So soll ausschließlich das Sachwertverfahren zur Anwendung kommen. „Auf den ersten Blick eine Verfahrensvereinfachung, jedoch führt dies beispielsweise zu dem abstrusen Ergebnis, dass eine identische Wohnung unterschiedlich bewertet wird, abhängig davon, ob es sich um eine Wohnung in einem reinen Wohngebäude oder aber in einem Wohnhaus mit gemischter Nutzung handelt. Dieser Fall würde bei einem Flächenmodell beispielsweise zu einem gleichen Bewertungsergebnis führen“, so Dr. Andreas Mattner, Präsident des Interessenverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).
Der ZIA vertritt die Meinung, dass der Entwurf auch für Wohnimmobilien noch immer komplex und streitanfällig ist. So sei beispielsweise die Einbeziehung der Bodenrichtwerte bei der Grundsteuer weiterhin problematisch, da das aktuelle Verfahren zu deren Ermittlung weder transparent noch rechtssicher sei. Eine im Steuerrecht dringend notwendige gerichtliche Überprüfbarkeit sei bisher nicht möglich. Darüber hinaus stellten die Bodenrichtwerte eine Herausforderung insbesondere bei Wohnimmobilien in Metropolregionen dar, da sich diese zuletzt sehr dynamisch entwickelt hätten.
„Grundsätzlich wäre ein einfaches bundesweit geltendes Bewertungsrecht die anzustrebende Lösung. In dieser Situation begrüßen wir die angedachte Länderöffnungsklausel. Denn hierdurch bekommen zumindest einzelne Länder die Möglichkeit, die Grundsteuer in Form eines einfachen und unbürokratischen Flächenmodells zu erheben. Der Aufwand zur Bewertung nach dem Flächenmodell wäre um ein Vielfaches geringer. Bei der Überlegung die Länderöffnungsklausel zu nutzen, sollten die Länder somit auch bedenken, dass bei der Anwendung des Flächenmodells weniger Steuergelder für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ausgegeben werden müssten. Mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern wäre das Flächenmodell somit klar im Vorteil. Jeder Euro, der bei der Ermittlung weniger ausgegeben wird, steht am Ende der öffentlichen Hand und damit dem Bürger mehr zur Verfügung. Entsprechend ermuntern wir, der für die Öffnungsklausel erforderlichen Grundgesetzänderung zuzustimmen – alle profitieren davon, nicht zuletzt die Kommunen.
Darüber hinaus ist es entscheidend, die Aufkommensneutralität einzuhalten – selbst in haushaltspolitisch schwierigen Lagen müssen die Kommunen dieses politische Versprechen einhalten“, so Mattner. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA mehr als 28 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.