Grundsteuerreform: ZIA plädiert für Anwendung des einfachen Modells

Der aktuelle Regierungsentwurf zur Grundsteuerreform sieht unter anderem vor, bei gemischt genutzten Grundstücken und Wirtschaftsimmobilien verfahrenstechnische Anwendungsfragen zu reduzieren. So soll ausschließlich das Sachwertverfahren zur Anwendung kommen. „Auf den ersten Blick eine Verfahrensvereinfachung, jedoch führt dies beispielsweise zu dem abstrusen Ergebnis, dass eine identische Wohnung unterschiedlich bewertet wird, abhängig davon, ob es sich um eine Wohnung in einem reinen Wohngebäude oder aber in einem Wohnhaus mit gemischter Nutzung handelt. Dieser Fall würde bei einem Flächenmodell beispielsweise zu einem gleichen Bewertungsergebnis führen“, so Dr. Andreas Mattner, Präsident des Interessenverbands Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA).

Der ZIA vertritt die Meinung, dass der Entwurf auch für Wohnimmobilien noch immer komplex und streitanfällig ist. So sei beispielsweise die Einbeziehung der Bodenrichtwerte bei der Grundsteuer weiterhin problematisch, da das aktuelle Verfahren zu deren Ermittlung weder transparent noch rechtssicher sei. Eine im Steuerrecht dringend notwendige gerichtliche Überprüfbarkeit sei bisher nicht möglich. Darüber hinaus stellten die Bodenrichtwerte eine Herausforderung insbesondere bei Wohnimmobilien in Metropolregionen dar, da sich diese zuletzt sehr dynamisch entwickelt hätten.

„Grundsätzlich wäre ein einfaches bundesweit geltendes Bewertungsrecht die anzustrebende Lösung. In dieser Situation begrüßen wir die angedachte Länderöffnungsklausel. Denn hierdurch bekommen zumindest einzelne Länder die Möglichkeit, die Grundsteuer in Form eines einfachen und unbürokratischen Flächenmodells zu erheben. Der Aufwand zur Bewertung nach dem Flächenmodell wäre um ein Vielfaches geringer. Bei der Überlegung die Länderöffnungsklausel zu nutzen, sollten die Länder somit auch bedenken, dass bei der Anwendung des Flächenmodells weniger Steuergelder für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage ausgegeben werden müssten. Mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern wäre das Flächenmodell somit klar im Vorteil. Jeder Euro, der bei der Ermittlung weniger ausgegeben wird, steht am Ende der öffentlichen Hand und damit dem Bürger mehr zur Verfügung. Entsprechend ermuntern wir, der für die Öffnungsklausel erforderlichen Grundgesetzänderung zuzustimmen – alle profitieren davon, nicht zuletzt die Kommunen.

Darüber hinaus ist es entscheidend, die Aufkommensneutralität einzuhalten – selbst in haushaltspolitisch schwierigen Lagen müssen die Kommunen dieses politische Versprechen einhalten“, so Mattner. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung ZIA

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) mit Sitz in Berlin ist eine Interessenvertretung der deutschen Immobilienwirtschaft. Er hat die Verbesserung des wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und politischen Umfelds der Immobilienbranche zum Ziel. Als Unternehmer- und Verbändeverband sind im 2006 gegründeten ZIA mehr als 28 Mitgliedsverbände zusammengeschlossen, die für rund 37.000 Unternehmen der Branche sprechen.

www.zia-deutschland.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt