Haftungsdach NFS erhält grünes Licht für Botenregelung anstelle der Abschlussvermittlung
Nach einer Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) dürfen freie Finanzberater keine Abschlussvermittlung mehr anbieten, das heißt, sie können keine Aufträge im Namen und auf Rechnung ihrer Kunden bei Maklerpools oder Fondsplattformen einreichen. Möglicherweise können vertraglich gebundene Vermittler von Haftungsdächern aber in Zukunft mit entsprechender Vollmacht ihrer Kunden Aufträge entgegennehmen und weiterleiten. Das meldet das Magazin für Finanzberater „Fonds professionell“.
Ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) habe auf eine Anfrage des Hamburger Haftungsdachs Netfonds Financial Service (NFS) schriftlich zu einer „Beratervollmacht für die Anlagevermittlung“ Stellung genommen. Demnach dürfe ein vertraglich gebundener Vermittler als Bote einen Auftrag des Kunden für Rechnung und unter Haftung der NFS für diese hereinholen bzw. entgegennehmen und weiterleiten.
„Diese Botenregelung bietet eine praktikable Lösung, nachdem den vertraglich gebundenen Vermittlern im Sommer die Abschlussvermittlung verboten worden war“, sagt NFS-Geschäftsführer Christian Hammer gegenüber „Fonds professionell“. Und weiter: „Die Stellungnahme bezieht sich zwar auf die NFS-Anfrage, liest sich aber so, als würde die Rechtsauffassung für alle Haftungsdächer gelten.“
Quelle: Meldung „Fonds professionell“
Die NFS Netfonds Financial Service GmbH (NFS) ist ein Finanzdienstleistungsinstitut mit Sitz in Hamburg. Das 2004 gegründete Unternehmen ist das Haftungsdach des Hamburger Maklerpools Netfonds AG. Eigenen Angaben zufolge gehört die NFS mit 240 angebundenen Beratern und einem verwalteten Vermögen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu den führenden Haftungsdächern in Deutschland. (MLN1)