Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat einen Entwurf des Rundschreibens „Hinweise zu Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ zur Konsultation gestellt.
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) führte zu umfangreichen Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dies betrifft vor allem die verpflichtende Einführung der Liquiditätsmanagementtools (LMTs) bei offenen Fonds, Änderungen beim Erlaubnisverfahren und der Kreditvergabe durch Investmentvermögen. Das Rundschreiben gibt Hinweise zur Auslegung der neuen Regelungen, die am 16. April 2026 in Kraft getreten sind.
Zunächst geht das Rundschreiben auf die verpflichtende Implementierung von mindestens zwei LMTs in das Liquiditätsmanagementsystem von offenen Investmentvermögen ein. Neben Anforderungen an die LMTs im Allgemeinen nimmt das Rundschreiben auch zu den Besonderheiten der einzelnen LMTs Stellung.
Des Weiteren widmet sich das Rundschreiben den Änderungen beim Erlaubnisverfahren, insbesondere den zusätzlichen Angaben in Bezug auf die Geschäftsleiter sowie den Wegfall der Konnexität zwischen der Finanzportfolioverwaltung und der Anlageberatung oder Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten als (Neben-)Dienstleistungen zur kollektiven Vermögensverwaltung. Abschließend geht das Rundschreiben noch auf die Kreditvergabe ein.
Stellungnahmen zum Entwurf nimmt die BaFin bis zum 06. Juli 2026 per E-Mail an. Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt. (DFPA/mb)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.