IDW: Vermerk zum Jahresabschluss und Lagebericht einer InvAG aktualisiert

Der IDW Prüfungshinweis: Vermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer Investmentaktiengesellschaft gemäß § 121 Abs. 2 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) beziehungsweise § 148 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 2 KAGB (IDW PH 9.400.13) wurde überarbeitet. Eine Überarbeitung wurde mit Blick auf den neu gefassten Inhalt eines Bestätigungsvermerks nach IDW PS 400 n.F. erforderlich.

Darüber hinaus gibt es Klarstellungen zu den Besonderheiten der Prüfungsdurchführung und Berichterstattung bei Investmentaktiengesellschaften insbesondere beim Vorliegen von Teilgesellschaftsvermögen.

Der IDW PH 9.400.13 wird in Heft 12/2019 der IDW Life veröffentlicht werden. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung IDW

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

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