IDW veröffentlicht Prüfungshinweis zu registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaften

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.07.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, etwa Geldwäscheprüfungen, umfasst. Der Fachausschuss Investment (FAIN) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) beschreibt in dem Prüfungshinweis 9.400.17 Besonderheiten bei der Durchführung der Prüfung und bei der Berichterstattung.

Dabei wurde unter anderem das Zusammenspiel zu den bestehenden IDW Prüfungshinweisen zum Vermerk des Abschlussprüfers einer Investmentaktiengesellschaft oder Investmentkommanditgesellschaft berücksichtigt.

Der IDW Prüfungshinweis „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss und Lagebericht einer registrierungspflichtigen Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 45a Abs. 1 KAGB“ (IDW PH 9.400.17 (04.2022)) wird in Heft 5/2022 der IDW Life veröffentlicht. (DFPA/AZ)

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Düsseldorf, der die Fachgebiete der Wirtschaftsprüfer sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes fördert und unterstützt. Dafür bietet das 1932 gegründete IDW Aus- und Fortbildung an und vertritt die Interessen des Berufsstands. Kernthemen der Arbeit sind Prüfung und Rechnungslegung, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung sowie Berufsrecht.

www.idw.de

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