IDW zum Referentenentwurf zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz
In einem Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 (Fondsrisikobegrenzungsgesetz, FoRG) Stellung genommen.
Das IDW begrüßt das Ziel des Gesetzesentwurfs, zur Umsetzung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ beizutragen und unter anderem die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -instituten zu verbessern.
In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben sei, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, das heißt die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheine insofern notwendig. Dies gelte erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
Das IDW kündigt an, sich im weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv einzubringen. (DFPA/mb)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit Sitz in Düsseldorf vereint Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deutschlands auf freiwilliger Basis. Das IDW ist ein eingetragener Verein, dessen Zweck gemäß Satzung nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.