IFC South-East-Asia Investment and Technology kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. spricht potenzielle deutsche Kunden per Zeitungsanzeige an und wirbt mit „Darlehen zu einem eff. Zins p.a. 1,50% und endfaelliger Tilgung“.
Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Die von dem Unternehmen im E-Mail-Verkehr verwendete Domain intfincorp.com ist anonym registriert.
Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potenziellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. suggeriert mit der von ihr verwendeten Domain intfincorp.com eine Verbindung zur International Finance Corporation, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika. Eine solche Verbindung besteht nicht.
Quelle: Verbrauchermeldung BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)