Infinus-Manager bleiben weiter in U-Haft
Im Rahmen einer von Amts wegen durchzuführenden Haftprüfung hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit Beschluss vom 23. Dezember 2014 angeordnet (Aktenzeichen: 2 Ws 541/14, 2 Ws 545/14), dass die fünf inhaftierten Manager des insolventen Finanzdienstleisters Infinus weiterhin in Untersuchungshaft verbleiben.
Nach Auffassung des OLGs liegen der dringende Tatverdacht des mittäterschaftlich begangenen Betrugs durch vorsätzliches Betreiben eines Schneeballsystems zum Nachteil einer Vielzahl von Kapitalanlegern mit einem immensen Gesamtschaden, der Haftgrund der Fluchtgefahr als auch die Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft sowie der Erforderlichkeit des Vollzugs der Untersuchungshaft weiterhin vor.
Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen sei angesichts des überaus großen Ermittlungsumfangs, der Komplexität der Rechtssache sowie der Vielzahl der beteiligten Personen nicht verletzt.
Die nächste reguläre Haftprüfung hat in drei Monaten zu erfolgen. (JF1)
Quelle: Pressemitteilung OLG Dresden